Operieren in der Schwangerschaft (OPidS)
Schwangere Ärztinnen dürfen operieren: Seit Anfang 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz. Mit ihm rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes noch stärker in den Fokus. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden – allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Wie kann der OP-Saal für schwangere Ärztinnen sicher gestaltet werden?
Weitere Infos auf der Website von OPidS.