Das neue Positionspapier von BJÄ, AG Junge Gastroenterologie der DGVS und der Young DGN zur ärztlichen Weiterbildung liegt vor: Anlässlich der Krankenhausreform: Die Weiterbildung muss mitgedacht werden!
Vielen Dank für die Mitunterzeichnung durch den Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. sowie die Unterstützung durch den Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)!
Wir erachten die Reform als Chance, wichtige Veränderungen in der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland umzusetzen, welche in der Finanzierung berücksichtigt werden müssen:
➡️Von der Gesetzgebung:
1. Gesetzliche Regelung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, welche eine intersektorale Förderung von Weiterbildungsstellen in allen Fachbereichen umfasst.
2. Schaffung der Rahmenbedingungen für eine angemessene Supervision in der ärztlichen Weiterbildung mittels einer Regelung zur ärztlichen Personalbedarfbemessung.
3. Querschnittsfächer, welche keine eigenen Leistungsgruppen haben (Bspw. Anästhesie, Radiologie, Mikrobiologie, Labormedizin, Arbeitsmedizin), sind essentiell für den klinischen Alltag und müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
4. Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.
➡️Von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern:
1. Aufwertung der Lehre im Berufsalltag während der ärztlichen Weiterbildung.
2. Gewährleistung einer angemessenen Supervision in der ärztlichen Weiterbildung
durch Fachärztinnen und Fachärzte.
3. Garantie, dass die in der Weiterbildungsordnung geforderten Leistungen, i.e. verpflichtende Weiterbildungsabschnitte (“Rotationen”), innerhalb der Regelweiterbildungszeit durchgeführt werden können, ggf. auch über Weiterbildungsverbünde.
4. Sicherstellung von mindestens fünf bezahlten Weiterbildungstagen im Jahr für Ärztinnen und Ärzte.
5. Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.
➡️Von den Ärztekammern:
1. Förderung von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken/Praxen, Praxen/Praxen und/oder Kliniken/Kliniken mit Kooperationen zu fest organisierten Rotationen.
2. Kontrolle der Durchführung und Dokumentation der Weiterbildung mit modernen Ansätzen i.e. unter Verwendung digitaler Lösungen.
3. Einheitliche Qualifizierung der Weiterbildungsbefugten (Train the Trainer).
4. Erhebung und Veröffentlichung transparenter Statistiken zu den
Weiterbildungsbedingungen in den Weiterbildungsstätten.
5. Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, deren Arbeitsbedingungen
sich aufgrund persönlicher Lebensumstände (Familienplanung, Krankheit, etc.) ändern.